| Wanderwege - neue gesetzliche Vorschriften |
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vor 3 Stunden
emgamm   Madeira-Cinerarie

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Re: Wanderwege - neue gesetzliche Vorschriften
Hallo zusammen,
es gibt zwei Möglichkeiten, wie man das regeln kann: (1) über Geld oder (2) über die Kondition der Wanderer. Ich war bei meinen Aufenthalten auf Teneriffa nur bei Sturm auf dem Teide. Dann ist die Seilbahn geschlossen und man trifft auf dem Gipfel nur Leute, die mindestens 1500 Höhenmeter aufgestiegen sind. Keine Strandklamotten, keine Selfie-Sticks. Man muss auch nicht buchen. Oben wird normalerweise kontrolliert, aber die Kontrolleure kommen ja auch mit der Seilbahn. Keine Seilbahn, keine Kontrollen!
Je länger die Strecke vom nächsten Parkplatz zu einem Ziel ist und je mehr Höhenmeter zu gehen sind, desto erlesener wird das Publikum. Deshalb liebe ich die Dolomiten: Auf der Civetta, dem Antelao oder der Tofana di Rozes trifft man nur auf echte Bergwanderer. Das ist auf der Sella aufgrund der Seilbahn schon ganz anders. Auch auf La Palma gilt: Am Roque de los Muchachos kann man auf den Gipfel fahren, während man beim Pico de la Nieve vom Parkplatz noch 300 Höhenmeter aufsteigen muss. Das macht schon einen deutlichen Unterschied.
Man muss sich also entscheiden: Wählt man (1), hat man da oben die Leute, die am meisten Geld haben. Wählt man (2), hat man da oben die echten Bergwanderer.
Das ist hart für ältere Bergwanderer, zu denen ich inzwischen auch gehöre. Im September letzten Jahres habe ich es erstmals nicht mehr auf den Antelao geschafft. Soll ich jetzt den Bau einer Seilbahn fordern? Oder mich mit dem Hubschrauber hinauf fliegen lassen? Es werden immer mehr Helipads gebaut ...
Viele Grüße Eberhard
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