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Infos, Tipps und Austausch zu Leben und Urlaub auf Madeira

 


Handgepäckregelungen für Mitnahme von Trekkingstöcken und Messerchen - Sicherheitskontrolle
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27.02.17 15:45
mrjasonaut 

Madeira-Strelitzie

Handgepäckregelungen für Mitnahme von Trekkingstöcken und Messerchen - Sicherheitskontrolle

Hi,

das Thema hat mich jetzt doch nochmal beschäftigt und die Recherche zeigt, dass es nicht ganz einfach zu beantworten ist, ob Trekking Stöcke und/oder Messerchen im Handgepäck mitgehen.
Die Sicherheitskontrolle am Flughafen wird ja meist von privaten Sicherheitsfirmen durchgeführt. Allerdings klären diese etwaige Unsicherheiten mit den anwesenden Polizisten der Bundespolizei.

Und hier gibt es den ersten Widerspruch, siehe unten, die BuPo kennt keine Wanderstöcke, der Airport TXL aber doch, bei Ryan Air sind sie nicht verboten, bei Easyjet doch.
Die Nagelschere und das Messerchen mit <6cm Klinge gehen überall mit durch, aber eine Nagelschere wurde uns trotzdem einmal in TXL abgenommen, nicht aber in CGN.

Jetzt finde ich folgende Überlegung noch interessant. Sind teleskopierbare Wanderstöcke, die man in einzelne Segmente zerlegt vor der Mitnahme,
"spitze oder scharfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können" ?
Sind sie die unten angegebenen "Ski- und Walking-/Wanderstöcke" ?

Ich würde aus dem Kontext darunter verstehen, das es einzelne auf voller Länge durchgehende Stöcke sind, wie Skistöcke, die zwar spitz, aber nicht scharf wie ein Messer, aber auch nicht stumpf und als Schlagstock zu gebrauchen wäre, wie etwa der Golfschläger.
Regenschirme sind ja auch erlaubt bzw. nirgendwo explizit verboten, sind zwar spitz, aber nicht für Hieb und Stich geeignet.

Sollte man dann nicht auch das gleiche für die einzelnen Segmente des Teleskop Stockes behaupten dürfen?

Hieb- und Stichfester Beweis erwünscht.
( das Thema Batterien ist auch interessant. Hatte immer welche dabei ohne Beanstandung, obwohl nicht erlaubt. Und Lithium Ionen Akkus gehören immer ins Handgepäck, sind also keine Batterien in diesem Sinne. )

Jasonaut.


Bundespolizei
http://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sic...ionFile&v=2
c) spitze oder scharfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können, einschließlich:
- Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile und Hackmesser, - Eisäxte und Eispickel, - Rasierklingen, - Teppichmesser, - Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm, - Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen, - Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante, - Schwerter und Säbel;

e) stumpfe Gegenstände, die, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen hervorrufen können, einschließlich
- Baseball- und Softballschläger,
- Knüppel und Schlagstöcke, wie Totschläger,
- Kampfsportgeräte;

TXL Airport
http://www.berlin-airport.de/de/reisende...aende/index.php
Verbotene Gegenstände im Handgepäck

Diese Gegenstände sind im Handgepäck verboten:
Batterien
Messer mit einer Klingenlänge größer als 6cm
Scheren mit einer Klingenlänge größer als 6cm
Walkingstöcke
Wanderstöcke



Ryan Air
https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche-...aftsbedingungen
8.10 UNERLAUBTE GEGENSTÄNDE

8.10.1.2 Spitze und scharfe Objekte: spitze oder scharfe Objekte, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich Äxte und Beile, Pfeile und Wurfpfeile, Steigeisen und Hochgebirgsausrüstung wie Eisgerät, Eisspikes, spitze Kletterbehelfe usw., Harpunen und Speere, Eispickel und-äxte, Schlittschuhe, Messer mit Klingenlänge über 6 cm (inkl. Feststell- und Springmesser), Ritual- und Jagdmesser aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um es als Waffe einsetzbar zu machen, Fleischerbeile, Macheten, offene Rasiermesser und -klingen (ausgenommen Sicherheitsrasierer oder Einwegrasierer mit Klingen in Kassette), Säbel, Schwerter und Degen, Skalpelle, Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm, Ski- und Wanderstöcke, Wurfsterne, Werkzeuge mit einer Klingen- oder Schaftlänge über 6 cm, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können (etwa Bohrer und Bohraufsätze), alle Arten von Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen;

8.10.1.3 Stumpfe Instrumente: jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich Tennis-, Baseball- und Softball-Schläger, feste oder biegsame Keulen oder Schlagstöcke (etwa Knüppel, Gummiknüppel und -stöcke), Cricket-, Golf-, Hockey- und Hurley-, Lacrosse-Schläger, Kanu- und Kayakpaddel, Skateboards, Billiard-, Snooker- und Pool-Stöcke, Angelruten, Kampfsportausrüstung wie Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger, Nunchaku, Kubatons, Kubasaunts;

Easyjet
https://www.easyjet.com/de/allgemeine-ge...ungen/gefahrgut
Informationen über Gefahrgüter und verbotene Gegenstände
Objekte mit einer Spitze oder scharfen Kante – Objekte mit einer scharfen Spitze oder scharfen Kante, die in der Lage sind, die schwere Verletzungen zu verursachen, einschließlich:
Gegenstände zum Hacken wie Äxte, Beile und Hackmesser,
Eisdorne und Eispickel,
Rasierklingen,
Teppichmesser,
Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm
Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm, ab dem Scharnier gemessen,
Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante,
Schwerter, Degen und Säbel,
Ski- und Walking-/Wanderstöcke und Steigeisen,
Schlittschuhe,
Pfeile, Darts, Harpunen, Buschmesser und Speere.

Stumpfe Werkzeuge. Jedes stumpfe Werkzeug, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich:
Baseball- und Softballschläger,
Keulen oder Schlagstöcke (starr oder flexibel),
Cricketschläger/Golfschläger/Hockeyschläger/Lacrosseschläger,
Angelruten,
Kampfsportausrüstung, z. B. Schlagringe, Numchucks etc.

EU Lex

S.21
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...001:0021:DE:PDF

ii) Messer und Schneidwerkzeuge: Dazu gehören auch Säbel, Schwerter, Teppichmesser, Jagdmesser, Andenkenmesser, Kampfsportgeräte, Werkzeuge und andere Messer mit Klingen ab 6 cm Länge und/oder Messer, die nach einzelstaatlichem Recht verboten sind.
iii) Schlagwaffen: Totschläger, Schlagstöcke, Baseballschläger und ähnliche Gegenstände.
vi) Sonstige Gegenstände: Gegenstände wie Eispickel, Wanderstöcke, Rasiermesser und Scheren mit langen Klingen, auch wenn sie gemeinhin nicht als tödliche oder gefährliche Waffen gelten, aber als Waffe eingesetzt werden könnten, einschließlich Spielzeugwaffen und Nachahmungen von Waffen und Granaten

Zuletzt bearbeitet am 27.02.17 15:48

iris und Feger gefällt der Beitrag.
18.03.17 22:17
mrjasonaut 

Madeira-Strelitzie

Re: Handgepäckregelungen für Mitnahme von Trekkingstöcken und Messerchen - Proof of Concept

The proof of the pudding is in the eating, sagt der Engel-länder.

Also no risk, no fun.

Als Geadget Freak nimmt man ja nicht irgendwas, sondern das Beste. DAC Ultra Light. Und das ist selten billig.
Also einen Exped 4 Segmente Stock eingesteckt und wie folgt präpariert.







Die Bundespolizei schrieb: spitz, scharf oder stumpf, und/aber schwere Verletzungen möglich machen.

Ich denke, das so einigermaßen ver-unmöglicht zu haben.

Also heute mit EasyJet ab SXF und mit nur Handgepäck.
Die Airline guckt eh nicht rein, die schauen nur nach den Außen-Maßen.

Die Security hat NIX gesagt. Man winkte mich zwar zu einer Nachkontrolle, dort wurden aber nur Gepäckabstriche genommen.

Meine Frage: Drogen oder Sprengstoff?
Der Checker Mann: Sprengstoff. Drogen interessieren uns nicht. Wenn Sie kiffen wollen, nur zu.

Dit iss Berlin.

Jasonaut.

Datei-Anhänge
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bycycle, wauzih, Hans, Livsam, madeirafan, Isaria, Jardineira und Feger gefällt der Beitrag.
03.04.18 16:29
mrjasonaut 

Madeira-Strelitzie

Re: Handgepäckregelungen für Mitnahme von Trekkingstöcken und Messer - Proof of Concept - Teil II

Und um diesen letzten Bericht nochmals zu ergänzen.

Bin Mitte März '18 erneut mit Handgepäck auf dieselbe Insel wie in '17 gereist, um meinen in '17 dort bei der Hotelrezeption da gelassenen Trekkingstock (s.o.) wieder heimzuholen.
Mir war zu Ohren gekommen, dass er grosse Sehnsucht nach seinem zu Hause verbliebenen Zwillingsbruder hatte.

Wohlbehalten wurde Stöckchen mir bei meiner Ankunft im Hotel aus der Lagerkammer geholt und freudig überreicht, nach einem ganzen Jahr, wohlgemerkt.
Ich habe dann bei meiner Abreise den wie oben erneut verpackten Wanderstab im Cabin Bag Trolley zum Check in Counter verbracht und argumentiert, ich möchte das Handgepäckstück freiwillig aufgeben wegen 'Liquids', die zu transportieren wären.

Der nette Herr hat das anstandslos und ohne weitere Kosten akzeptiert, obwohl über seinem Kopf und Schalter die Werbung von EasyJet für das sog. 'Handsfree' Angebot prangte (6€ extra)*.

Frechheit siegt. Jasonaut.


*
http://handgepaeckguide.de/easyjet-handg...ree/2017/09/04/

Feger und wauzih gefällt der Beitrag.
31.01.19 02:41
FrequentFlyer

nicht registriert

Re: Handgepäckregelungen für Mitnahme von Trekkingstöcken und Messerchen - Sicherheitskontrolle

Hi,

maßgebend bei den Kontrollen in der EU ist hier die entsprechende EU Verordnung um alles zu Vereinheitlichen, um Umsteiger nicht jedesmal aufs neue durch die Sicherheitskontrolle zu jagen, damit für die Rückreise das gleiche gilt wie für die Hinreise. Diese Verordnung hat einen eher veralgemeinernden Charakter uns spricht ja auch von Schlagwerkzeugen WIE.... oder von Gegenständen die starke Verletzungen zufügen können. Alles kann nicht aufgeführt werden. Oder umgekehrt, wäre die Verordnung nicht allgemein, könntest du eine Jacke mit Messern als Dekor mitnehmen, denn es ist ja eine Jacke;-)
Nach Luftfahrtrecht ist übrigens der Pilot die letzte Instanz die bestimmt was mitkommt oder was nicht. Der wird sich allerdings an die Richtlinien der Airline halten, die wiederum besagen das dies die Sicherheitskontrolle festlegt. Ich kann nur davor abraten diesbezüglich Diskussionen anzufangen, denn wenn du darauf bestehst ein Gegenstand nicht abgeben zu wollen, kannst du sehr schnell als Sicherheitsrisiko eingestuft werden mit der Konsequenz, das der Flug ohne dich geht.

LG

mrjasonaut, Torwarttrainer und madeirafan gefällt der Beitrag.
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